Mini-Parkscheibe im Auto nicht erlaubt

Wer in seinem Fahrzeug ein Parkscheibe verwendet, die erheblich kleiner ist als in der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgeschrieben, muss dafür zahlen den er begeht damit eine Ordnungswidrigkeit. So entschied das Brandenburgische Oberlandesgericht in einem aktuellen Fall , über den auch der Auto- und Reiseclub Deutschland, kurz ARCD, berichtet.
Ein Autofahrer hatte in seinem Fahrzeug eine Mini-Parkscheibe mit den Maßen 40 mm x 60 mm verwendet.  In Deutschland gesetzlich vorgeschrieben sind jedoch eine Mindestgröße von 110 mm x 150 mm. Das Amtsgericht Cottbus sah darin eine Ordnungswidrigkeit und verfügte, das die Mini-Parkscheibe im Auto nicht erlaubt ist. Zusätzlich verhängte der Richter eine Geldbuße von 5 Euro.

Eine eingelegte Rechtsbeschwerde beim OLG wurde als unbegründet abgelehnt. Die vorgeschriebene Größe ermögliche ein leichtes Ablesen der eingestellten Zeit und damit auch eine wirksame Kontrolle der Höchstparkdauer. Laut Gericht werde dem ein viel kleinerer Zeitnachweis nicht gerecht (Az: (2Z) 53 Ss-Owi 495/10 (238/10)).

Einen festen Platz für die Parkscheibe im Auto, etwa hinter der Frontscheibe, schreibt der Gesetzgeber dagegen nicht vor. So sah das OLG Naumburg in einem verhandelten Fall (Az: 1 Ss (Bz) 132/97)  keinen Grund zur Beanstandung, obwohl sich die Parkscheibe an der hinteren linken Scheibe im Auto befand. Laut Richter reiche es aus, eine Parkscheibe mit den vorgeschriebenen Maßen,  gut lesbar von außen, im Fahrzeug zu hinterlegen. Der Auto- und Reiseclub Deutschland rät aber zu einem Platz hinter der Windschutzscheibe. So werde den Ordnungshütern die Arbeit nicht unnötig erschwert.

Im Handel und im Internet angebotenen elektronischen Parkscheiben sind laut ARCD nicht verboten. Bei diesem Parkscheiben wird wie bei einer Uhr immer die aktuelle Zeit angezeigt. Wenn der Fahrer nach dem Abstellen des Fahrzeugs aber “vergisst”, den Uhrzeiger anzuhalten, und dabei erwischt wird, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Quelle: ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V.

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